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Altersvorsorge – Altersversorgung 25.02.2011

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Es sind zwei so gleich klingende Worte und doch bezeichnen sie ganz unterschiedliche Prozesse. Die Altersvorsorge bezeichnet den Aufbau von geeigneten Ansprüchen auf eine Altersversorgung. Dies kann unter anderem das Besparen einer privaten Rentenversicherung, einer Riester-Rente oder einer Rürup-Rente sein. Aber auch das Besparen eines Fondssparplanes oder die Finanzierung einer Immobilie stellt Altersvorsorge dar, wenn das damit angesammelte Guthaben zur Altersversorung eingesetzt werden soll. Die Altersversorgung im Gegenzug stellt das Einkommen im Rentenalter dar. Wichtig ist hierbei, dass die gesamte Altersversorung auf lebenslange Rentenzahlungen ausgerichtet sein sollte. Mit Rentenversicherungen ist diese lebenslange Rentenzahlung gesichert. Auch Immobilien können lebenslange Einkünfte liefern. Fondssparpläne oder sonstige Kapitalanlagen liefern hingegen nur dann lebenslange Einkünfte, wenn der Rentner ausschließlich von den Erträgen ohne Kapitalverzehr lebt. Um in diesem Bereich eine ausreichende Höhe der Altersversorgung generieren zu können, sind enorme Summen an Kapital notwendig.

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